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Fraktionsregelwerk

Allgemeine Regeln:

  1. Jedes Fraktionsmitglied hat sich seiner Fraktion und dessen Konzept dementsprechend zu verhalten.
  2. Einer Fraktion kann nur durch IC-Bewerbung/Vorstellung beigetreten werden.
  3. Beim Austritt aus einer Fraktion, darf diese Person keine Handlungen in dessen Namen mehr tätigen.
  4. Beim Austritt aus einer Fraktion hat die Person eine Sperrzeit von 7 Tagen, bis sie einer neuen Fraktion beitreten kann.
  5. Das Austreten aus einer Kriminellen Organisation ist nur durch einen RP-Hintergrund gestattet.
  6. Jeder Anführer einer Fraktion ist für seine Mitglieder und dessen Handlungen verantwortlich
  7. Wer Unentschuldigt 30 Tage nicht auftaucht wird die Fraktionen/Unternehmen an Den Nächsten Mitglieder/Mietarbeiter gegeben oder Freigegeben an Andere.

Staatliche und Neutrale Fraktionen

  1. Alle im Dienst befindlichen Mitarbeiter, dürfen während des Dienstes keine Privatkleidung tragen.
  2. Alle im Dienst befindlichen Mitarbeiter, dürfen während des Dienstes keine Privatfahrzeuge fahren.
  3. Außerhalb des Dienstes ist es den Mitarbeitern Freigestellt welche Kleidung getragen wird und welches Fahrzeug man fährt. (kein Dienstfahrzeug)
  4. Staatsfraktionen ist es nicht erlaubt Permanente Kontrollen an folgenden Orten Durchzuführen: Marihuana, Kokain, Meth, Geldproduktion, Geldwäscher.
  5. Staatsfraktionen ist es erlaubt Stichprobenartig diese Orte zu Kontrollieren.
  6.  Staatsfraktionen ist es nicht erlaubt, eine Sperrzone an diesen Orten zu errichten, auch nicht, wenn eine Fahndung und eine Bestätigung zum Aufenthaltsort dieser Person vorliegen.
  7. Staatsfraktionen ist es dennoch erlaubt, diese Person an den jeweiligen Orten zu verhaften/ zu durchsuchen o.Ä.
  8. Staatsfraktionen ist es erlaubt, an den jeweiligen Orten bei nicht folgeleisten , von den Schusswaffen nach EINMALIGER Ankündigung gebrauch zu machen.
  9. Staatsfraktionen ist es erlaubt bei Verdacht von großen Mengen an Illegalen Substanzen und dessen Weiterverkauf sich auf eine Razzia vorzubereiten und diese Unangekündigt durchzuführen. (Sammelt genug beweise)
  10. Staatsfraktionen ist es erlaubt bei Fahndungen einer Razzia und/oder zum Verhindern von Straftaten und anderen Kriminellen Handlungen von ihren Schusswaffen gebrauch zu machen, nach einer EINMALIGEN Schussankündigung.
  11. Staatsfraktionen ist er erlaubt , durch gebrauch von Schusswaffen du eine EINMALIGE Schussankündigung, jede Art von versuch des Eindringens in die Sperrzone zu verhindern.
  12. Staatsfraktionen ist es erlaubt bei Verdacht einer Straftat, Personen für die laufende Ermittlung unter Arrest zu stellen.
  13. Staatsfraktionen ist es nicht erlaubt Mitarbeiter des LSMD in einer Ermittlung oder laufende Operation als «Absicherung» irgendwo zu positionieren.
  14. Staatsfraktionen ist es erlaubt , bei verdacht Fahrzeuge zu durchsuchen, auch eingeparkte Fahrzeuge in den Garagen, sowie Häuser.
  15. Staatsfraktionen ist es nicht erlaubt, ohne Einsatz, mit Blaulicht und/oder Sirene durch die Stadt zu fahren.
  16. Staatsfraktionen ist es nicht erlaubt, flüchtige Personen im Medical Hospital zu verstecken.
  17. Staatsfraktionen (LSMD) ist es erlaubt, bei nicht Bezahlen einer Rechnung , aufgrund fehlender Liquidität , das LSPD zu verständigen.
  18. Staatsfraktionen (LSMD) ist es nicht erlaubt , Illegale Substanzen gegen Bestechung in Dienstfahrzeugen zu verstecken oder aufzubewahren.
  19. Staatsfraktionen (LSMD) ist es nicht erlaubt , Medizin zur eigenen Bereicherung zu verkaufen.
  20. Staatsfraktionen (LSMD) ist es nicht erlaubt , sich am Medizinisches Marihuana zu bereichern, sowie mit dessen Effekt außerhalb des Dienstes zu arbeiten.
  21. Staatsfraktionen (LSPD) ist das einmischen bei Gang Rivalitäten nicht erlaubt.
  22. Staatsfraktionen (LSPD) ist es Verboten Langwaffen zu verkaufen.
  23. Staatsfraktionen ist es generell untersagt in Gangs beizutreten.
  24. Gangs ist es generell untersagt in Staatsfraktionen beizutreten.
  25. Staatsfraktionen (LSPD, LSMD) sind von der Business License ausgenommen.
  26. Neutrale Fraktionen müssen eine Business License Erwerben von 150000$.
  27. Unternehmen dürfen Erst gegründet werden Nach 7-tägiger Insgesamt Spielzeit auf dem Server, und ihr euch einbürgern lassen habt
  28. Zum Gründen einer Neutrale Fraktionen muss dem Team von Culture City ein Konzept eingereicht werden. Um eine Neutrale Fraktionen (Unternehmen) zu gründen bedarf es mindestens 2 Geschäftspartner.

Kriminelle Organisation

  1. Kriminelle Organisation sind auf 10 Mitglieder beschränkt.
  2. Zum Gründen einer Kriminellen Organisation muss dem Team von Culture City ein Konzept eingereicht werden. Um eine Kriminelle Organisation zu gründen bedarf es mindestens 2 Mitgliedern.
  3. Gründen einer Kriminellen Organisation darf Erst gegründet werden Nach 7-tägiger Insgesamt Spielzeit auf dem Server.
  4. Kriminelle Organisationen ist es erlaubt, Illegale Routen für sich zu beanspruchen und diese zu Kontrollieren.
  5. Kriminelle Organisationen Dürfen maximum 2 Ruten für sich beanspruchen.
  6. Kriminelle Organisationen ist es erlaubt Schutzgeld zu erpressen.
  7. Kriminelle Organisationen ist es mit RP-Hintergrund erlaubt, Personen hochzunehmen. Das Permanente «abfarmen» ist verboten.
  8. Kriminelle Organisationen ist es erlaubt mit RP-Hintergrund das LSPD zu stürmen.
  9. Kriminelle Organisationen müssen durch ihre Farbe erkennbar sein, Kleidung, Auto etc.
  10. Kriminelle Organisationen haben Anspruch auf umliegende Häuser einer Straße in der ihre «Base» steht.
  11. Die Gebiete Krimineller Organisationen sind Sperrzonen für andere. (Ausnahme Razzia oder Krieg)
  12. Kriminelle Organisationen dürfen ihre Base und das Gebiet mit allen mitteln verteidigen.
  13. Die Anzahl der Mitglieder zum Verteidigen ihrer Base oder dem Gebiet ist unbegrenzt.
  14. Die Anführer sind für alle Mitglieder und dessen Handlungen verantwortlich.
  15. Kriminelle Organisationen ist es erlaubt Blood In/Blood out durchzuführen.
  16. Kriminelle Organisationen ist es verboten Personen zum Arbeiten für die eigene Fraktion/Organisation zu zwingen.
  17. Kriminelle Organisationen ist es erlaubt, Personen ein Angebot zum Arbeiten für die eigene Fraktion/Organisation zu machen.
  18. Kriminelle Organisationen müssen die Bedingung zum Beitreten ihrer Fraktion/Organisation vor Gründung festlegen.
  19. Kriminelle Organisationen dürfen bei «Krieg» kein Bündnis mit einer anderen Organisation durchführen (ist nur durch einen RP-Hintergrund gestattet)
  20. Beim Ausrauben von LSPD Beamten, darf nur 1 Langwaffe entwendet werden, ( egal wie viele Beamten gerade vor Ort sind und Hochgenommen wurden).

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