Sonder- und Wegerechte haben nur das LSPD und das LSMD oder Admins.
zum Führen eines Fahrzeuges benötigt man einen Führerschein, egal ob zu Luft, Boden oder Wasser.
Das Parken an roten Bordsteinen, auf Behinderten Parkplätzen, sowie gekennzeichnete Flächen mit «No Parking» ist verboten.
Das Fahren abseits der Straße mit einem dafür nicht vorgesehen Fahrzeug ist verboten.
Das Fahren ohne Licht in der Nacht ist verboten.
Jedes Fahrzeug muss Zugelassen sein.
Jedes KFZ muss sich in einem Technisch einwandfreien zustand befinden. volle Funktion beider Scheinwerfer sowie Abblendlicht, volle Funktion der Brems/Rückleuchten.
Absichtliches beschädigen sowie rammen anderer Fahrzeuge ist verboten.
Die Teilnahme an Illegalen Straßenrennen ist verboten.
Stoppschilder sind zu beachten.
Geschwindigkeitsüberschreitung
Die Zulässige Höchstgeschwindigkeit Innerorts beträgt 80 Km/h.
Die Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Ausserorts beträgt 120 Km/h
Die Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Highway/Freeways beträgt 180 Km/h
Autobahn/Highway
Das Wenden sowie das Rückwärtsfahren ist verboten.
Das Fahren auf der Gegenfahrbahn ist verboten.
Halten und Parken auf Autobahnen ist verboten, es sei denn es ist eine Anweisung vom LSPD zur Fahrzeug-/Verkehrskontrolle.
Fahren auf dem Seitenstreifen ist Verboten.
Das betreten sowie laufen auf der Autobahn ist verboten.
Das Fahren mit einem Fahrrad auf der Autobahn ist verboten.
Das Offroad Fahren ohne geeignetes Fahrzeug ist verboten.
Das Befahren mit einem Auto ,Motorrad oder LKW von Fußgängerwegen, Wanderwegen , Pier und sonstigen Wegen dieser Art die für Fußgänger gedacht oder nur zu Fuß erreichbar sind , ist verboten.
Die Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Highway/Freeways beträgt 180 Km/h